LKA weist in Rundverfügung auf Mitbestimmungsrecht der MAV bei der Beschäftigung von "1-Euro-Kräften" hin

Nachricht 19. Juli 2007

Das Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers reagiert auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Mitbestimmungspflicht der Betriebs- und Personalräte bei der Beschäftigung von sogenannten "1-Euro-Kräften". In einer Anfang August erscheinenden Rundverfügung (Rundverfügung K 4/2007) weist das LKA alle Dienststellen darauf hin, dass zukünftig die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretungen vor Beschäftigung solcher Kräfte einzuholen ist. Der Gesamtausschuss berichtete schon am 24. April 2007 über die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dort wurde entschieden, dass die Aufnahme Hilfsbedürftiger zur Verrichtung von Tätigkeiten in Arbeitsgelegenheiten einer Eingliederung in die Dienststelle gleichkommt. In seiner Begründung führt der Senat u.a. aus, dass der Zweck der Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen im kollektiven Schutz der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten besteht.

Siegfried Wulf