Die Höhe der Eigenbeteiligung bei Fort- und Weiterbildungen wurde neu geregelt

Nachricht 17. April 2007

Die Höhe der Eigenbeteiligung bei Fort- und Weiterbildungen wurde im Bereich der hannoverschen Landeskirche nach zahlreichen Protesten und einjähriger Überlegung durch das Landeskirchenamt neu geregelt.

Zur Erinnerung: Zum 1. Januar 2006 wurde die Eigenbeteiligung drastisch von 8,00 € auf 15,00 € je vollen Fortbildungstag angehoben (siehe Artikel des Gesamtausschusses). Inzwischen scheint man gemerkt zu haben, dass dies dem Fortbildungswillen der kirchlichen Beschäftigten nicht gerade förderlich ist. Bei der Änderung der Grundsätze staffelt man in Zukunft die Eigenbeteiligung nach der Höhe der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Halbtagskräfte und Beschäftigte mit geringerer Wochenarbeitszeit zahlen seit dem 1. April 2007 8,00 € pro Tag, die bis zu 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Beschäftigten zahlen 12,00 € pro Tag, bei allen Anderen bleibt es bei 15,00 € pro Tag Eigenbeteiligung. Von ehrenamtlich Tätigen soll keine Eigenbeteiligung erhoben werden.

Schön für die große Anzahl an Teilzeitbeschäftigten in unserer Kirche. Trotzdem bleibt die Frage im Raum, ob 15,00 € Eigenbeteiligung an Übernachtung und Verpflegung für Vollzeitkräfte nicht unangemessen hoch ist. Welcher Beschäftigte kann es sich schon leisten, zu Hause täglich 15,00 € für seine Verpflegung auszugeben?

Siegfried Wulf

Nachfolgend die landeskirchliche Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 2/2007

Änderung der Grundsätze zur Eigenbeteiligung bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen


Hannover, den 19. Februar 2007


Die allgemeine Verfügung betr. Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von 14. Juni 1983 (Kirchl. Amtsbl. S. 61), zuletzt geändert am 1. November 2005 (Kirchl. Amtsbl. S. 261), wird wie folgt geändert:


I. Abschnitt I Nummer l wird wie folgt geändert:


1. „Die Eigenbeteiligung für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung, die wenigstens eine Übernachtung einschließt, beträgt mindestens 8 Euro pro Tag für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nur bis zu 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind, mindestens 12 Euro pro Tag für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bis zu 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind, und im Übrigen mindestens 15 Euro pro Tag. Von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll keine Eigenbeteiligung erhoben werden. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.“
Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll keine Eigenbeteiligung erhoben werden.“


II. Die Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.


Das Landeskirchenamt
Dr. v. Vietinghoff