Hauptsatzung zur neuen Kirchenkreisordnung

Nachricht 27. September 2023

Hauptsatzung zur neuen Kirchenkreisordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der XII. Tagung der 26. Landessynode ist eine neue Kirchenkreisordnung beschlossen worden. Auch bezüglich der zu berufenen Mitarbeitenden hat es Veränderungen gegeben, die spätestens mit Beginn der neuen Amtszeit der Kirchenkreissynoden am 01.01.2025 zum Tragen kommen.

Die neue Kirchenkreisordnung sieht z. B. vor, dass die zu berufenen Mitarbeitenden nicht – wie bisher – in der Mitarbeiterversammlung gewählt werden, sondern zukünftig sind mindestens zwei Mitglieder auf Vorschlag der Mitarbeitervertretung aus dem Kreis der zur MAV-Wahl wahlberechtigten Mitarbeitenden im Kirchenkreis zu berufen (§ 13 Abs. 2 Kirchenkreisordnung).

Die Kirchenkreissynoden müssen zur Kirchenkreisordnung eine Hauptsatzung beschließen, in der weitere Regelungen getroffen werden.

Diese sind zum Teil optional. Zu den optionalen Regelungen gehört z. B., ob mehr als zwei Mitarbeitende berufen werden, und ob für diese auch Stellvertreter bestimmt werden.

Derzeit sind in vielen Kirchenkreissynoden drei Mitarbeitende berufen und bei deren Verhinderung tritt ihre Stellvertretung ein, die dafür einstehen, dass Mitarbeitende eine Stimme in der Kirchenkreissynode haben. Dies gilt es zu erhalten.

Die von der Landeskirche versendete Muster-Hauptsatzung enthält keine Vorschläge für die zu berufenen Mitarbeitenden.

Deshalb raten wir euch, rechtzeitig aktiv auf die Kirchenkreissynoden/Kirchenkreisvorstände zuzugehen, damit in den Hauptsatzungen entsprechende Regelungen aufgenommen werden.

Neben der Festlegung der Anzahl der zu berufenen Mitarbeitenden (z. B. Beibehaltung der bisherigen Regelung) kann anstelle einer persönlichen Vertretung, wie bei den gewählten Mitgliedern auch, eine Vertretungsliste vorgeschlagen werden, so dass eine kontinuierliche Vertretung sichergestellt ist.

Für Fragen und Beratung stehen wir euch gern zur Verfügung.

Im Auftrag des Gesamtausschusses

 

Ilka Müller

Vorsitzende des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen

der Hannoverschen Landeskirche

Anhang:

- Rundverfügung K 4/2023 - Muster einer Hauptsatzung für die Kirchenkreise

- Rundverfügung K 4/2023 - Anlage Muster-Hauptsatzung/PDF

- Rundverfügung K 4/2023 - Anlage Muster-Hauptsatzung/Word