Erhöhung des Beitragssatzes und der Eigenbeteiligung zur ZVK

28. November 2022

Erhöhung des Beitragssatzes und der Eigenbeteiligung zur ZVK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum 01.01.2023 wird der Beitragssatz zur Zusatzversorgungskasse erhöht.

Alle kirchlich Beschäftigten in der Hannoverschen Landeskirche sind bei der KZVK Hannover durch ihren Anstellungsträger versichert. Die Anstellungsträger zahlen zusätzlich zum Arbeitsentgelt einen Beitrag an die KZVK. Es handelt sich um eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Seit dem 01.02.2016 werden die Mitarbeitenden mit einem Eigenanteil an der Umlage zur KZVK beteiligt.

Diese Umlage setzt sich derzeit folgendermaßen zusammen:

4 % des Beitragssatzes zahlt der Anstellungsträger, 1,3 % zahlen Anstellungsträger und Mitarbeitende hälftig, also je 0,65 %.

Grundlage hierfür ist § 21 a der Dienstvertragsordnung, wonach die Mitarbeitenden sich an den vom Anstellungsträger zu entrichtenden Pflichtbeitrag zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung mit einem Eigenanteil am Pflichtbeitrag in Höhe von 50 v. Hundert des 4 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes übersteigenden Beitrags, höchstens jedoch zu einem Pflichtbeitrag von insgesamt 6 v. Hundert ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes, beteiligen.

Der Verwaltungsrat der KZVK hat nun beschlossen, die Beiträge zum 01.01.2023 auf 6 % anzuheben. Damit erhöht sich auch der Eigenanteil der Mitarbeitenden zur Zusatzversorgungskasse um 0,35 % auf insgesamt 1 % des Beitrages. Der Anteil der Arbeitgeber erhöht sich zum 01.01.2023 auf insgesamt 5 %.

Da die im Punktemodell eingerechnete Verzinsung der Guthaben bei der derzeitigen Lage auf dem Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, ist die Erhöhung des Umlagesatzes notwendig geworden, um die Leistungszusage aus der Zusatzversorgungskasse dauerhaft erfüllen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ilka Müller