Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Dezember erging ein Urteil des BAG zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten.
Dieses Urteil bezieht sich zwar nicht auf den TV-L. Der dem Urteil zugrunde liegende Tarifvertrag enthält aber eine fast wortgleiche Regelung.
Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, ist stark davon auszugehen, dass die Regelung des TV-L ebenfalls gegen das Diskriminierungsverbot des TzBfG verstößt.
Wir bitten euch, eure Mitarbeitenden darüber zu informieren und ihnen zu raten, mit Hilfe des Musterantrags ihre Ansprüche geltend zu machen, damit diese nicht verjähren.
Im Auftrag des Gesamtausschusses
Ilka Müller
Vorsitzende des Gesamtausschusses
der Mitarbeitendenvertretungen der
ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit
Musterantrag zur Vergütung von Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte