Novellierung der Wahlordnung

17. Oktober 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


per Rechtsverordnung ist am 1. Oktober 2025 eine neue Wahlordnung zum MVG-EKD in Kraft getreten.
Für die Mitarbeitendenseite haben jeweils ein Vertreter der Ständigen Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitendenvertretungen in der EKD und der Bundeskonferenz der Mitarbeitendenvertretungen (Diakonie) an der AG zur Novellierung teilgenommen.
Viele Forderungen der Mitarbeitendenseite haben in die neue Wahlordnung Eingang gefunden.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Berufung des Wahlvorstandes durch die amtierende MAV per Beschluss
  • Berufung des Wahlvorstands spätestens 5 Monate vor Ende der regulären Amtszeit
  • Wenn erforderlich, kann die Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöht werden
  • Besteht keine MAV wird der Wahlvorstand von der Dienststellenleitung im Einvernehmen mit dem GAMAV bestellt
  • Verlängerung einiger Fristen
  • Aufhebung der Schriftform für Wahlvorschläge, Einsprüche gegen die Wahllisten und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Mögliche Fristverlängerung für Wahlvorschläge um eine Woche, wenn nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen sind
  • Datenschutzrechtliche Anpassung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
  • Außerdem wurde auch die Wahlordnung in gendergerechter Sprache verfasst.

Da die MAV-Wahlen in unserer Landeskirche erst in diesem Jahr stattgefunden haben, wird die Wahlordnung für die allermeisten MAVen erst zur nächsten Wahl 2029 wieder von Interesse sein. Bis dahin werden wir unsere Handreichung auf jeden Fall angepasst haben.
Bitte beachtet: Sollte in eurer MAV eine Nachwahl notwendig sein, ist diese nach den neuen Regularien durchzuführen.


Solltet ihr Fragen hierzu haben, meldet euch gern bei uns.


Im Auftrag des Gesamtausschusses
Ilka Müller

 

Wahlordnung zum MVG-EKD