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Veröffentlichung Kosten der MAV-Arbeit

Nachricht 06. April 2006
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Kosten der MAV-Tätigkeit dürfen durch den Arbeitgeber nicht isoliert öffentlich dargestellt werden. Dies unterhöhlt die "vertrauensvolle Zusammenarbeit"

  • Schiedsstellenurteil Az.: 4 K 25105
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