98. Änderung der Dienstvertragsordnung

Nachricht 23. Juli 2021

Regelungen zu Höher- und Herabgruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Neben der bereits bekannten Übernahme der Tarifeinigung im Bereich des TVÖD VKA bezüglich der Entgelterhöhung und der Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2022 für die Entgeltgruppen S 1 – 8 wurden in der ADK rückwirkend weitere Regelungen aus dem TVÖD-Abschluss 2019 übernommen. Diese treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Sie betreffen zum einen Mitarbeitende, denen vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, zum anderen Mitarbeitende, die herabgruppiert wurden oder in Zukunft werden.

Bei der vorrübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit war es bisher so, dass bei einer anschließenden dauerhaften Übertragung dieser Tätigkeit die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe erst mit der Höhergruppierung begann. Rückwirkend zum 01.01.2020 werden diese Mitarbeitenden bezüglich der Stufenlaufzeit so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorrübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt.

Bei der Herabgruppierung galt bisher, dass man stufengleich herabgruppiert wurde und die Stufenlaufzeit am Tag der Herabgruppierung in der niedrigeren Entgeltgruppe von vorn begann. Davon waren besonders Kita-Leitungen betroffen, bei deren Eingruppierung die Durchschnittsbelegung zwischen dem 01. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zugrunde gelegt wird. Eine Unterschreitung der gleichzeitig belegbaren Plätze um mehr als 5 v. Hundert in drei aufeinanderfolgenden Jahren führt im Folgejahr zur Herabgruppierung. Wurde dann wieder eine Durchschnittsbelegung im maßgeblichen Zeitraum erreicht, die zu einer Höhergruppierung im Folgejahr führte, erfolgt diese zwar stufengleich, aber die Stufenlaufzeit beginnt wiederum von vorn, so dass sich betroffene Mitarbeitende in einer Endlosschleife in der Stufenzuordnung befanden. Dies ändert sich ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2020. Bei einer Herabgruppierung wird die in der höheren Entgeltgruppe erreichte Stufenlaufzeit angerechnet, so dass die Chance besteht, eine höhere Stufe zu erreichen. Bei einer Höhergruppierung bleibt es dabei, dass die Stufenlaufzeit mit dem Tag der Höhergruppierung in der jeweiligen Stufe von vorn beginnt.

Ilka Müller