Wahlkalender für die MAV-Wahlen 2016

Nachricht 19. Juni 2015

Die Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen stehen vor der Tür. Bei der nächsten Mitarbeiterversammlung sind die Wahlausschüsse zu bilden, welche die Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung organisieren und durchführen müssen. Um einen erfolgreichen Ablauf der Neuwahlen sicherzustellen und für genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahlperiode der Mitarbeitervertretung zu sorgen, ist die Mithilfe der augenblicklich amtierenden MAV unerlässlich. Der Gesamtausschuss hat einen Wahlplaner für die MAV-Wahlen 2016 erstellt, der zusammen mit der Wahlordnung zum MVG-K und dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation zum Download zur Verfügung steht.

Die Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen endet zum 30. April 2016. Nur, wenn eine Mitarbeitervertretung zum 1. Mai 2016 noch nicht ein Jahr im Amt ist, gibt es keine Neuwahlen und die bestehende Mitarbeitervertretung bleibt im Amt. Da der Wahlausschuss die Wahl zur Mitarbeitervertretung innerhalb von 3 Monaten nach seiner Bildung durchführen muss, muss die Mitarbeiterversammlung zur Bildung des Wahlausschusses spätestens Ende Januar 2016 stattfinden. Ein etwas früherer Termin ist allerdings günstig, damit die Einspruchsfristen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vor Beginn der Amtszeit abgelaufen sind, eine entsprechende Konstituierung der neuen Mitarbeitervertretung stattgefunden hat und diese sich im Vorfeld schon über die Aufteilung des eventuell zur Verfügung stehenden Freistellungsumfangs Gedanken machen kann. Oft sind für die Umsetzung entsprechende Absprachen mit der Dienststellenleitung notwendig, die eines gewissen zeitlichen Vorlaufs bedürfen.

Der Gesamtausschuss empfiehlt die Förderung der Briefwahl, da gerade in flächenmäßig großen Kirchenkreisen hierdurch die Wahlbeteiligung erheblich gesteigert werden kann. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die reine Durchführung einer Briefwahl nicht zulässig ist. Es muss das Angebot der direkten Stimmabgabe am Wahltag bestehen. Da gemäß § 15 Absatz 2 MVG-K die regelmäßigen Mitarbeitervertretungswahlen in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April stattfinden müssen und der Wahlausschuss die Wahl innerhalb von 3 Monaten nach seiner Bildung durchführen muss, darf die Mitarbeiterversammlung zur Bildung des Wahlausschusses frühestens im Oktober 2015 stattfinden.

Oftmals ist es schwer, auf einer Mitarbeiterversammlung Kandidaten für den Wahlausschuss zu finden. Wir empfehlen daher, schon im Vorfeld drei Kolleginnen und Kollegen, sowie auch eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern, zu suchen, die bereit sind, für den Wahlausschuss zu kandidieren. Diese können nach der selbstverständlich durchzuführenden Abfrage auf der Mitarbeiterversammlung, ob es weitere Kandidaten für den Wahlausschuss gibt, im Block durch Zuruf oder offene Wahl gewählt werden.

Viele Mitarbeitervertretungen haben augenblicklich schon Schwierigkeiten, die laufende Amtszeit in voller Besetzung zu beenden, von einer gefüllten Warteliste ganz zu schweigen. Für eine erfolgreiche Durchführung der MAV-Wahlen ist eine ausreichende Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern von ausschlaggebender Bedeutung. Hier ist der Wahlausschuss ganz deutlich auf die Unterstützung der Mitarbeitervertretungen angewiesen. Erfreulich ist es, wenn möglichst viele der augenblicklichen MAV-Mitglieder mit Freude weiter für diese Arbeit zur Verfügung stehen und kandidieren. Trotzdem sollte der Wähler eine Auswahlmöglichkeit haben. Auch ist es wichtig für das Durchstehen einer Amtszeit, die eventuell nach Novellierung des MVG sogar um ein Jahr verlängert werden könnte, dass genügend Kandidaten auf der Nachrückerliste zur Verfügung stehen. Die Mitarbeitervertretung sollte daher schon jetzt im Vorfeld wohlwollend nach Kandidatinnen und Kandidaten für die MAV-Wahlen Ausschau halten und dabei beide Geschlechter und alle in unserer Kirche vertretenen Berufsgruppen angemessen berücksichtigen. Durch ein Anschreiben des Wahlausschusses allein werden sich in vielen Kirchenkreisen und selbstständigen Einrichtungen nicht genügend Kandidaten finden lassen.

Der Gesamtausschuss wünscht viel Erfolg bei der Kandidatensuche für die nächste Mitarbeitervertretungswahl und zur Bildung der Wahlausschüsse und eine weiterhin erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitervertretung.

Siegfried Wulf