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Vorzeitige Beendigung Elternzeit bei Geburt eines weiteren Kindes
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22. April 2009
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Bei Geburt eines weiteren Kindes kann laufende Elternzeit vorzeitig beendet werden. Restzeiten bis zu 1 Jahr können im Regelfall auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden.
BAG-Pressemitteilung Nr. 35/09