Rundverfügung G 9-2026 - Überarbeiteter landeskirchlicher Interventionsplan für Sexualisierte Gewalt

Nachricht 29. Juni 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Überarbeitung des Interventionsplans unserer Landeskirche war lange angekündigt. Nun ist er veröffentlicht und tritt ab sofort in Kraft.

Seit 2003 regelt ein landeskirchlicher Krisenplan die Abläufe bei schweren Pflichtverletzungen Mitarbeitender. Ziel ist ein abgestimmtes und wirksames Handeln, das den Schutz der betroffenen Personen sicherstellt und zugleich die Rechte aller Beteiligten wahrt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Meldungen kontinuierlich gestiegen. Dies ist vor allem Ausdruck der wachsenden Sensibilität und Achtsamkeit  gegenüber Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.

Anlass für die erneute Überarbeitung des Interventionsplans waren u. a. neue Erkenntnisse aus Aufarbeitungsstudien sowie Rückmeldungen aus der Praxis. An der Überarbeitung waren die Fachstelle für sexualisierte Gewalt, Jurist*innen des Landeskirchenamtes, die Pressestelle des LKA, Kita-Fachberatung aus dem DWiN und der GAMAV beteiligt. Ziel war insbesondere, Rollen und Verantwortlichkeiten zu schärfen, Aufgaben klarer zu beschreiben und den Plan übersichtlich und anwendungsnah zu gestalten.

Der Plan bleibt zweigeteilt:

  • Teil 1 (Schritte A–C): Vorgehen bei Verdacht gegen Mitarbeitende
  • Teil 2 (Schritte 1–4): Maßnahmen nach einer Meldung

Für alle Mitarbeitenden gilt verbindlich:

  • Jeder Verdacht muss gemeldet werden (Meldepflicht).
  • Die Fachstelle berät vertraulich, nimmt aber selbst keine Meldungen entgegen.
  • Die Meldung erfolgt in der Regel an Superintendent*in oder bei landeskirchlichen Einrichtungen an die Einrichtungsleitung.

Zentral ist die koordinierte Zusammenarbeit zwischen der verantwortlichen Person vor Ort (VPO) und der Koordinierungsstelle im Landeskirchenamt. Maßnahmen dürfen erst nach einer Meldung und abgestimmt eingeleitet werden; Alleingänge sind zu vermeiden. Jede Meldung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip auf Plausibilität geprüft.

Der Interventionsplan bietet einen verbindlichen Rahmen für das Vorgehen im Ernstfall und unterstützt dabei, Schutz, rechtliche Fragen und Kommunikation systematisch zu berücksichtigen.

Alle weiteren Informationen entnehmt bitte den Anlagen.

Für Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ilka Müller

Rundverfügung G 9 -2026

Anlage 1 zur Rundverfügung G 9-2026

Anlage 2 zur Rundverfügung G 9-2026