ADK-Info 1/2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 26.01.2024 hat die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission beschlossen, dass auch den Beschäftigten, die ihr Entgelt nach der Tabelle des TV-L erhalten (alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind) die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass Beschäftigte, Auszubildende oder Praktikanten am 9. Dezember 2023 in einem Beschäftigungsverhältnis standen und zwischen 1. August und 8. Dezember mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Zunächst erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung von 1800 € (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Summe anteilig ihres Beschäftigungsumfangs), Auszubildende und Praktikanten 1000 €.
Des Weiteren erhalten Mitarbeitende, die weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € (Auszubildende und Praktikanten 50 €). Auch diese Summe erhalten Teilzeitbeschäftigte anteilig.
Die Inflationsausgleichsprämie wird abzugsfrei ausgezahlt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Inflationsausgleichsprämie frühestens mit dem Märzentgelt ausbezahlt werden, inklusive der Nachzahlung für die Monate Januar und Februar.
Noch nicht in der ADK verhandelt wurde die Übernahme der Erhöhung der Entgelte im TV-L ab 01.11.2024. Hierzu muss der vollständige Tarifabschluss vorliegen. Die Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ilka Müller