Zwischenbericht Hinweisgeberschutzgesetz

Nachricht 10. Januar 2024

Zwischenbericht Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten euch bereits im November zum Hinweisgeberschutzgesetz und die Meldestelle bei der EKD informiert. Wir möchten euch heute einen kurzen Zwischenbericht über den derzeitigen Sachstand geben.

Inzwischen hat die EKD den Meldekanal frei geschaltet.

Die Meldestelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Webseite: www.bkms-system.com/ekd

Telefon: 0511 – 2796 236

Postanschrift:

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Herrenhäuser Straße 12

30419 Hannover

Die Landeskirche hat alle Einrichtungen, die sich bisher zurückgemeldet haben und sich damit der Meldestelle der EKD anschließen wollen, an die EKD weitergegeben.

Den Beschäftigten dieser Einrichtungen ist die interne Meldestelle und deren Erreichbarkeit in geeigneter Weise durch die Dienststellenleitung bekannt zu machen. Außerdem sollen alle Beschäftigten mittels des Informationsschreibens, dass wir in unserer letzten Info mitgesendet hatten, über das Hinweisgeberschutzgesetz und die interne Meldestelle informiert werden.

Die Landeskirche hat im Servicebereich der landeskirchlichen Webseite (Hinweismeldeportal (landeskirche-hannovers.de)) FAQ eingestellt, sowie eine direkte Verlinkung zum Meldeportal.  

Zum Stand der Vereinbarung mit der Landeskirche:

Wir befinden uns im engen Austausch mit dem Landeskirchenamt. Allerdings hat sich die Weiterarbeit an der Vereinbarung durch Krankheit und Feiertage etwas verzögert. Wir müssen euch also noch um etwas Geduld bitten und werden euch über Neuigkeiten schnellstmöglich informieren.

Herzliche Grüße

Ilka Müller

Vorsitzende des Gesamtausschusses