Novellierung des MVG-EKD

Nachricht 09. Januar 2024

Novellierung des MVG-EKD

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst wünsche ich euch allen ein frohes und gesegnetes neues Jahr.

Das neue Jahr hält einige Änderungen bereit.

So hat im Dezember die Synode der EKD über eine Novellierung des MVG-EKD abgestimmt. Sowohl die Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse als auch der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse der EKD wurden am Verfahren beteiligt und konnten Stellung nehmen.

Auch der Gesamtausschuss der Hannoverschen Landeskirche hat über die Landeskirche Stellung zum Gesetzesvorhaben genommen.

Obwohl BuKo und STÄKO als maßgebliche Impulsgeber der Novellierung genannt werden, fanden viele der essenziellen Forderungen keinen Eingang in das Gesetz.

Trotzdem hat das Gesetz einige Änderungen erfahren, die zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind.

Über die verschiedenen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die MAV-Arbeit werden wir euch an unserem Fortbildungstag am 08. April 2024 im Stephansstift Hannover ausführlich informieren. Bitte notiert euch diesen Termin schon einmal. Die Einladung erfolgt demnächst.

Ihr erhaltet im Anhang ein Exemplar des aktuellen MVG-EKD mit dem AnwG zum MVG-EKD zum Selbstausdruck. Da sich das Anwendungsgesetz ebenfalls in der Novellierung befindet und in der Frühjahrsynode unserer Landeskirche in die 2. Lesung und Beschlussfassung geht, werden wir erst im Anschluss wieder neue Hefte drucken lassen, die wir euch dann zur Verfügung stellen können.

 

Im Auftrag des Gesamtausschusses

Herzliche Grüße

Ilka Müller

Vorsitzende des Gesamtausschusses