Arbeitshilfen zur MAV-Wahl

Nach der Verlängerung der Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen um ein Jahr aufgrund der Übernahme des MVG-EKD stehen 2021 die Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen an. Für diese Wahlen findet die Wahlordnung des MVG-EKD Anwendung. Einige wenige Regelungen zur Wahl finden sich auch im MVG-EKD und MVG-EKD-AnwG.

Da es bei der letzten Wahl eine Menge Unsicherheiten und Rückfragen von Wahlausschussmitgliedern und Mitarbeitervertretungen beim Gesamtausschuss gab, haben wir alle Mitarbeitervertretungen gebeten, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlvorstände zu gewinnen. Für diese potentiellen Wahlvorstände wollte der Gesamtausschuss eine Tagesfortbildung anbieten.

Nun haben wir durch die Covid-19-Pandemie eine besondere Situation.  Die Tagesfortbildung kann leider nicht stattfinden. Trotzdem möchten wir die Wahlvorstände bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl unterstützen. 

Die Amtszeit der augenblicklich amtierenden Mitarbeitervertretungen endet zum 30. April 2021. Nur, wenn eine Mitarbeitervertretung zum 1. Mai 2021 noch nicht ein Jahr im Amt ist, gibt es keine Neuwahlen und die bestehende Mitarbeitervertretung bleibt im Amt.

Normalerweise würde der Wahlvorstand in einer Mitarbeiterversammlung gebildet werden. Diese würde ab Oktober 2020 stattfinden, da die Wahlen zur Mitarbeitervertretung spätestens 3 Monate nach Bildung des Wahlvorstands in der Zeit vom 01. Januar bis 30. April 2021 durchzuführen sind. Bei den meisten wird wohl aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie keine Mitarbeiterversammlung stattfinden können. Der Rat der EKD hat am 9. Oktober 2020 eine Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum MVG-EKD beschlossen, um die Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung auch im Zeichen der Corona-Pandemie sicherzustellen. Wichtigste Regelung: Die Wahlvorstände müssen nicht in einer Mitarbeiterversammlung gewählt, sondern können durch die MAV bestimmt werden. Näheres hierzu sowie den weiteren Änderungen der Wahlordnung und der grundsätzlichen Durchführung der Neuwahlen hat der Gesamtausschuss in einem Leitfaden zur Durchführung der Wahlen zur Mitarbeitervertretung zusammengefasst.  Außerdem stellen wir diverse Musterschreiben und weitere Unterlagen zum Download zur Verfügung. Auch wenn wir keine Fortbildung durchführen können, möchten wir mit Rat und Tat die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen unterstützen und bitten darum, dass Sie sich/dass Ihr euch mit allen Fragen an uns wendet.

Antje Harker/ Ilka Müller