Informationsanspruch der MAV über wirtschaftliche Lage

Nachricht 06. März 2006

Arbeitgeber muss Informationen über die wirtschaftliche Lage an die MAV weitergeben

Der Kirchengerichtshof hat eine Entscheidung dazu getroffen, welche Informationen über die wirtschaftliche Lage einer Einrichtung der Mitarbeitervertretung oder dem Ausschuss für Wirtschaftsfragen mindestens zustehen. Diese Entscheidung ist nun von Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon kommentiert worden. Weitere Informationen gibt es in der neuen Ausgabe der Zeitschrift "Arbeitsrecht und Kirche", zu beziehen über den SachBuchVerlag Kellner in Bremen.