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Streit in der Diakonie über den 3. Weg spitzt sich zu/ Diakonie-Vorstand fährt harte Angriffe gegen ver.di

Im Bereich der Diakonie ist eine harte Auseinandersetzung über die Fortführung des 3. Weges entbrannt. Arbeitnehmervertreter und die Gewerkschaft ver.di fordern auch im Bereich von Kirche und Diakonie den Abschluss von Tarifverträgen. Weil die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission im Bereich des Diakonischen Werkes Hannovers von der Arbeitnehmerseite als undemokratisch angesehen werden, haben diese ihre Mitarbeit in der ARK eingestellt. Auch auf gerichtlicher Ebene spitzt sich der Streit zu, es geht um die Frage, ob bei Kirche und Diakonie gestreikt werden darf. Die kirchlichen Arbeitgeber lehnen dies vehement ab, die Gewerkschaft will sich das grundgesetzlich verbürgte Streikrecht im kirchlichen Bereich nicht verbieten lassen. Während das Arbeitsgericht Bielefeld im März 2010 ein kirchliches Streikrecht noch verneint hatte, stellte das Landesarbeitsgericht am 13. Januar 2011 in der Berufungsverhandlung (8 Sa 788/10) fest, dass Streiks in kirchlichen Einrichtungen nicht ausnahmslos unzulässig sind. Neuer Höhepunkt der Auseinandersetzung: Laut Aussage von ver.di sollen auf der EKD-Synode am 4. November 2011 in Magdeburg per Kirchengesetz Streiks im Bereich der Diakonie verboten werden. Ver.di will sich das im Grundgesetz verankerte Streikrecht nicht nehmen lassen und ruft zu einer Demonstration in Magdeburg auf.

Im Rahmen der Auseinandersetzung führte ver.di bundesweit im Bereich der Diakonie eine Aktionswoche zur Unterstützung der Forderung nach Tarifverträgen durch (siehe Homepage agmav). Dass die diakonischen Arbeitgeber den 3. Weg verteidigen, war zu erwarten, in welcher Form dies geschah, ist allerdings erschreckend. Kam es zuerst zu einer Veröffentlichung des Kirchenamtes der EKD (Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie) zum 3. Weg, welche den Eindruck erweckte, als wären im Bereich der Diakonie Beschäftigte auch finanziell deutlich besser gestellt als vergleichbare Arbeitnehmer selbst des öffentlichen Dienstes, verstieg man sich in der Folgezeit in Angriffe gegen die Gewerkschaft ver.di, welche Großteils deutlich unter die Gürtellinie zielten. (ver.di gefährdet hohe Löhne). Da die Verlautbarungen der Diakonischen Arbeitgeber auf ihr Betreiben hin auch im verfasst-kirchlichen Bereich gestreut wurden, wollen wir den kirchlichen Beschäftigten die Gesamtschau der Veröffentlichungen nicht vorenthalten. Die Kolleginnen und Kollegen der Diakonie verdienen jedenfalls unsere Solidarität bei ihrem Einsatz für die Interessen der Beschäftigten.

Auch im verfasst-kirchlichen Bereich werden die Grenzen des 3. Weges deutlich. Den Arbeitnehmervertretern wird eine gleichwertige Ausstattung für eine Verhandlung auf Augenhöhe versagt (eine entsprechende Ausstattung zur Inanspruchnahme juristischer Beratung und kompetenter Vorbereitung der ADK-Sitzungen soll nicht zur Verfügung gestellt werden; die Übernahme von Tariferhöhungen wird regelmäßig an kaum akzeptable Bedingungen geknüpft und findet auch dann nur mit mehrmonatiger Verspätung statt). In der letzen ADK-Sitzung am 10.10.2011 kam es zum Auszug der Arbeitnehmerseite. Der VkM teilt dazu den Mitarbeitervertretungen mit: „So kann es nicht weitergehen“. Der mvv-k meint: „Wir müssen uns besser organisieren“. Als Erkenntnis kann auf alle Fälle festgehalten werden: Nur starke Arbeitnehmerorganisationen können die Interessen der kirchlichen Beschäftigten wirkungsvoll vertreten.

Siegfried Wulf

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