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1. Arbeitssicherheit in der Hannoverschen Landeskirche
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Die Koordinatorin für Arbeitssicherheit ist Frau Veronika Stein im Landeskirchenamt, Tel. 0511 - 1241-250.
Sie beantwortet gern Ihre Fragen zu diesem Thema.
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Mit der sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung der Einrichtungen und Gemeinden der Landeskirche sind die Sicherheitsingenieure
bei der EFAS beauftragt.
Die EFAS ist zu erreichen unter Tel. 0511-2796-640 oder per E-Mail unter info@efas-online.de.

Regelmäßige Begehungen der Einrichtungen sollen nach der Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD mit den Berufsgenossenschaften im Durchschnitt alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Darüber hinaus können die Sicherheitsingenieure zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden und bieten auch selbst solche an. Auch dies ist Bestandteil der o.g. Vereinbarung.
Die Erstbegehungen in der Hannoverschen Landeskirche sind im Jahr 2006 abgeschlossen worden, nachdem es das Präventionskonzept seit dem 01.04.1997 gibt.
Dies lag insbesondere auch am Konzept unserer Landeskirche, zunächst die Ämter für Bau- und Kunstpflege mit dieser Aufgabe zu betrauen. Seit 2002 sind Ingenieure der EFAS zuständig.
Wir sehen hier einen erheblichen Nachholbedarf, für den die Landeskirche verantwortlich zeichnet. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die nächsten Runden der Begehungen im zeitlich dafür vorgesehenen Rahmen stattfinden und dass entdeckte Mängel abgestellt werden.
Arbeitsschutzausschuss
Gemäß der Präventionsvereinbarung ist wie vorgesehen auf Landeskirchenebene ein Arbeitsschutzausschuss gebildet worden. Die
jetzige Vorsitzende ist Frau OLKR Andrea Radtke, stellv. Vorsitzender ist Siegfried Wulf.
Seit 2003 ist der Gesamtausschuss dort als Vertreter der Mitarbeiterschaft mit 2
Mitgliedern vertreten. Augenblicklich sind dies: Siegfried Wulf und Ralf Vullriede.
Kirchenkreise können ebenfalls einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Siehe hierzu auch die Rundverfügungen des Landeskirchenamtes K3/2003 vom 6. Februar 2003 und K3/2008 vom 4. September 2008.
EFAS, Landeskirchenamt und Gesamtausschuss begrüßen und fördern die Bildung dieser Arbeitsschutzausschüsse oder Arbeitsschutzkreise, wie sie auch genannt werden, auf Kirchenkreisebene. Bisher wurden in 5 Kirchenkreisen entsprechende Ausschüsse gebildet, weitere sind im Entstehen.
2. Arbeitsmedizinische Betreuung
Die Arbeitsmedizinische Betreuung in der Hannoverschen Landeskirche, aber auch der restlichen Gliedkirchen der EKD wird vom Betriebsärztlichen Dienst BAD wahrgenommen.

Der Koordinator ist Herr Dr. Peter Gülden, Tel. 0511-16792-34 oder 0511-709060-14. E-Mail: guelden@bad702.bad-gmbh.de
Der BAD betreibt bundesweit eine Reihe von Niederlassungen, sodass Betriebsärzte vor Ort kontaktet werden können. Die Kontaktadressen können auf der Homepage durch Eingabe der PLZ schnell gefunden werden.
Welche Leistungen, wie z.B. die Vorsorgeuntersuchungen G 37 für Bildschirmarbeitsplätze oder die nach der Biostoff-Verordnung für Kindertagesstätten-Mitarbeiterinnen man dort anbietet, können Sie bei Ihrem jeweiligen Gesundheitszentrum erfragen oder auch den Veröffentlichungen des BAD entnehmen.
Ebenfalls organisiert und durchgeführt werden von dort Info-Veranstaltungen.
Unsere Meinung zum Präventionskonzept der EKD:
Die Idee ist gut und die EFAS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter leisten im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel gute Arbeit. Das Thema "Gesundheitsschutz in der Arbeitsumwelt" muss in der Kirche noch mehr Beachtung finden. Gerade auch, weil die Mitglieder von Entscheidungsgremien alle 6 Jahre neu gewählt werden und auch zwischenzeitlich noch Wechsel stattfinden. Insofern muss das Interesse immer wieder neu geweckt oder wachgehalten werden.
Bei diesem Gesamtkomplex gilt zu beachten, dass der Bereich des Gesundheitsschutzes in der Arbeitsumwelt zunächst die gesetzlichen Arbeitgeberpflichten der Gefährdungs-Beurteilung, -Dokumentation und -Vermeidung bedienen soll. Dies kommt natürlich auch den Arbeitnehmer/innen zu Gute.
Bisher stoßen wir mit der Frage: "Wie bekommen wir Arbeitsplätze mit geringerer Gesundheitsgefährdung und weniger Unfallzahlen?" vor Ort nicht immer auf offene Ohren.
Eine intensive Beratung der Mitarbeiter findet derzeit nicht statt. MAVen haben nach § 40 MVG ein Mitbestimmungsrecht auch bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies sollte stärker genutzt werden.
Sie haben außerdem ein Initiativrecht und können geeignete Maßnahmen anregen.
Auf alle Fälle sollten MAVen bei den Begehungen der EFAS dabei sein , um auch mit Dienststellenleitungen bei evtl. festgestellten Mängeln im Gespräch zu bleiben.
Der Gesamtausschuss dringt darauf, dass
- von der EFAS neben den Dienststellenleitungen auch die MAVen planmäßig zu Begehungen eingeladen werden (dies geschieht inzwischen laut Aussage der EFAS flächendeckend) und dass
- die Begehungsberichte der EFAS ebenfalls planmäßig den MAVen zur Verfügung gestellt werden (bisher erhalten die Kirchengemeinden zwei Exemplare, von denen eins an die MAV weitergeleitet werden soll/ wir streben die direkte Übersendung durch die EFAS an). Dies ist bei Begehungen der Berufsgenossenschaft VBG ein Standard.
- in Zukunft die vorgesehene Begehungsfrequenz eingehalten wird.
3. Berufsgenossenschaften
Auch Berufsgenossenschaften begehen Einrichtungen. Diese haben ganz klar ein Weisungsrecht gegenüber Arbeitgebern und können die Abstellung von Mängeln innerhalb von 4 Wochen nachweislich fordern. Sie können sogar Einrichtungen schließen z.B. bei Gefahr im Verzuge.
Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften bei der Kirche:
Auch die Mitarbeiter der BGen kommen gern vor Ort zu Vorträgen oder zu Begutachtungen.
Der Gesamtausschuss
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