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1. Arbeitssicherheit in der Hannoverschen Landeskirche
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Die Koordinatorin für Arbeitssicherheit ist Frau Veronika Stein im Landeskirchenamt, Tel. 0511 - 1241-250.
Sie beantwortet gern Ihre Fragen zu diesem Thema.
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Mit der sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung der Einrichtungen und Gemeinden der Landeskirche sind die Sicherheitsingenieure
bei der EFAS beauftragt.
Die EFAS ist zu erreichen unter Tel. 0511-2796-640 oder per E-Mail unter info@efas-online.de.

Regelmäßige Begehungen der Einrichtungen sollen nach der Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD mit den Berufsgenossenschaften im Durchschnitt alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Darüber hinaus können die Sicherheitsingenieure zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden und bieten auch selbst solche an. Auch dies ist Bestandteil der o.g. Vereinbarung.
Die Erstbegehungen in der Hannoverschen Landeskirche sind im Jahr 2006 abgeschlossen worden, nachdem es das Präventionskonzept seit dem 01.04.1997 gibt.
Dies lag insbesondere auch am Konzept unserer Landeskirche, zunächst die Ämter für Bau- und Kunstpflege mit dieser Aufgabe zu betrauen. Seit 2002 sind Ingenieure der EFAS zuständig.
Da die Akzeptanz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden oftmals zu Wünschen übrig lässt, setzt die EFAS zukünftig neben den Begehungen verstärkt auf Fachtagungen und Informationsveranstaltungen vor Ort und die intensive Zusammenarbeit mit den sich in den Kirchenkreisen verstärkt bildenden Arbeitsschutzkreisen.
Arbeitsschutzausschuss
Gemäß der Präventionsvereinbarung ist wie vorgesehen auf Landeskirchenebene ein Arbeitsschutzausschuss gebildet worden. Die
jetzige Vorsitzende ist Frau OLKRin Andrea Radtke, stellv. Vorsitzender ist Siegfried Wulf vom Gesamtausschuss.
Seit 2003 ist der Gesamtausschuss dort als Vertreter der Mitarbeiterschaft mit 2
Mitgliedern vertreten. Augenblicklich sind dies: Siegfried Wulf und Ralf Vullriede.
Kirchenkreise können ebenfalls einen Arbeitsschutzausschuss (auch Arbeitsschutzkreis genannt) bilden. Siehe hierzu auch die Rundverfügung des Landeskirchenamtes K3/2008 vom 4. September 2008.
EFAS, Landeskirchenamt und Gesamtausschuss begrüßen und fördern die Bildung dieser Arbeitsschutzausschüsse oder Arbeitsschutzkreise auf Kirchenkreisebene. Bisher wurden in 15 Kirchenkreisen (Stand März 2011) entsprechende Ausschüsse gebildet, weitere sind im Entstehen.
2. Arbeitsmedizinische Betreuung
Die Arbeitsmedizinische Betreuung in der Hannoverschen Landeskirche, aber auch der restlichen Gliedkirchen der EKD wird vom Betriebsärztlichen Dienst BAD wahrgenommen.

Der Koordinator ist Herr Dr. Peter Gülden, Tel. 0511-16792-34 oder 0511-709060-14. E-Mail: guelden@bad702.bad-gmbh.de
Der BAD betreibt bundesweit eine Reihe von Niederlassungen, sodass Betriebsärzte vor Ort kontaktiert werden können. Die Kontaktadressen können auf der Homepage durch Eingabe der PLZ schnell gefunden werden.
Welche Leistungen, wie z.B. die Vorsorgeuntersuchungen G 37 für Bildschirmarbeitsplätze oder die nach der Biostoff-Verordnung für Kindertagesstätten-Mitarbeiterinnen man dort anbietet, können Sie bei Ihrem jeweiligen Gesundheitszentrum erfragen oder auch den Veröffentlichungen des BAD entnehmen.
Ebenfalls organisiert und durchgeführt werden von dort Info-Veranstaltungen.
Unsere Meinung zum Präventionskonzept der EKD:
Die Idee ist gut und die EFAS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter leisten im Rahmen der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel gute Arbeit. Das Thema "Arbeits- und Gesundheitsschutz " muss in der Kirche noch mehr Beachtung finden. Gerade auch, weil die Mitglieder von Entscheidungsgremien alle 6 Jahre neu gewählt werden und auch zwischenzeitlich noch Wechsel stattfinden. Insofern muss das Interesse immer wieder neu geweckt oder wachgehalten werden. Begrüßenswert ist der Ansatz, in jedem Arbeitgebergremium einen festen Ansprechpartner für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewinnen. Dadurch könnten sich Verbindlichkeit und Verantwortungsgefühl in diesem Bereich deutlich steigern lassen.
MAVen haben nach § 40 MVG ein Mitbestimmungsrecht auch bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dieses sollten sie entsprechend nutzen, um diesem Bereich in unserer Kirche mehr Gehör und Beachtung zu verschaffen. Sie haben außerdem ein Initiativrecht und können geeignete Maßnahmen anregen.
Auf alle Fälle sollten MAVen bei den Begehungen der EFAS dabei sein , um auch mit Dienststellenleitungen bei evtl. festgestellten Mängeln im Gespräch zu bleiben.
Für den Gesamtausschuss ist es wichtig, dass
- die Mitarbeitervertretungen von allen geplanten Begehungen durch die EFAS erfahren, um daran teilnehmen zu können. Dieses wird inzwischen im Regelfall sichergestellt, da der zuständige Sicherheitsingenieur der EFAS der betroffenen Mitarbeitervertretung die Begehungstermine im Vorfeld mitteilt.
- die Begehungsberichte der EFAS ebenfalls planmäßig den MAVen zur Verfügung gestellt werden. Die EFAS sieht bisher datenschutzrechtliche Probleme in der direkten Versendung der Berichte an die MAV. Allerdings ist dies inzwischen möglich, wenn der Kirchenvorstand sich im Vorfeld mit diesem Verfahren einverstanden erklärt hat. Ansonsten muss die MAV den Begehungsbericht von der entsprechenden Kirchengemeinde einfordern. Zur eigentlich vorgeschriebenen automatischen Weiterleitung des Berichtes an die MAV durch den Kirchenvorstand kommt es erfahrungsgemäß bisher leider eher selten. Hier ist noch deutlicher Nachbesserungsbedarf vorhanden.
- zukünftig regelmäßigere Begehungen stattfinden.
3. Berufsgenossenschaften
Auch Berufsgenossenschaften begehen Einrichtungen. Diese haben ein Weisungsrecht gegenüber Arbeitgebern und können die nachweisliche Abstellung von Mängeln innerhalb von 4 Wochen fordern. Sie können sogar Einrichtungen schließen z.B. bei Gefahr im Verzuge.
Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften bei der Kirche:
Auch die Mitarbeiter der BGen kommen gern vor Ort zu Vorträgen oder zu Begutachtungen.
Der Gesamtausschuss
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