Tarifeinigung für den Bereich des Bundes und der Kommunen (TVöD)

Nachricht 24. April 2018

Überraschenderweise kam es zwischen den Verhandlungspartnern im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im April 2018 in der dritten Runde der Tarifverhandlungen zu einer zügigen Einigung. Vorangegangen waren Warnstreiks in etlichen Städten Deutschlands, da die Arbeitgeber in den ersten zwei Verhandlungsrunden kein Angebot vorgelegt hatten. Die im Bereich des TVöD angewandte SuE-Entgelttabelle findet auch für die kirchlichen Beschäftigten des Erziehungsdienstes und ab 01.01.2019 auch des Sozialdienstes Anwendung. Im Regelfall übernimmt die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes auch für die kirchlichen Beschäftigten.

Der Tarifabschluss im Detail:

Konkrete Angaben zu den Tariferhöhungen für die einzelnen Beschäftigten können bei dieser Tarifeinigung nicht gemacht werden, da sich die prozentualen Entgelterhöhungen je nach Entgeltgruppe und Entgeltstufe sehr unterschiedlich auswirken. In der Tarifrunde wurden alle Tabellenwerte einzeln angehoben. Dabei erhalten Berufseinsteiger höhere Entgelte und die Stufe 1 aller Entgeltgruppen wurde überproportional angehoben. Die Arbeitgeberseite setzte sich darin durch, die Entgelte der Beschäftigten in sozialen, technischen und IT-Berufen besonders stark anzuheben, um das Gefälle zur Wirtschaft etwas auszugleichen. Die Kolleginnen und Kollegen mit den niedrigeren Gehältern profitieren vom Tarifabschluss, weil sie eine Einmalzahlung erhalten.

Das Ergebnis im Einzelnen:

Insgesamt gibt es im Durchschnitt 7,5 % mehr Entgelt bei einer Vertragslaufzeit von 30 Monaten. Die Entgelterhöhungen werden in drei Stufen auszahlt. Im Sozial- und Erziehungsdienst beträgt die Entgeltsteigerung mindestens 7,3 % für jeden Beschäftigten. Für Einsteiger in der Entgeltstufe 1 gibt es bis zu 12 % mehr Entgelt. Rückwirkend zum 1. März 2018 werden die Entgelte im Schnitt um 3,19 % angehoben, ab dem 1. April 2019 im Schnitt um 3,09 % und ab dem 1. März 2020 im Schnitt um 1,06 %. Zum 1. März 2018 gibt es für die Entgeltgruppen S 2 bis S 4 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,- €.

Sollte die ADK das Tarifergebnis für den Bereich der hannoverschen Landeskirche übernehmen, hat dies nur Auswirkungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, da bei allen anderen kirchlichen Beschäftigten die Entgelttabelle des TV-L Anwendung findet. Hier stehen Tarifverhandlungen erst für das Jahr 2019 an.

Siegfried Wulf