Augenblicklich keine Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes

Nachricht 31. März 2014

Die Synode der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen wollte auf Ihrer letzten Tagung am 8. März 2014 eigentlich die Übernahme des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD mit einem eigenen MVG.EKD-Anwendungsgesetz beschließen. Bezüglich der Inhalte des geplanten Anwendungsgesetzes kam es zu deutlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Arbeitnehmerorganisationen, die einen gemeinsamen Gegenvorschlag erarbeitet hatten, und der Konföderation. Das geplante Anwendungsgesetz enthielt mehrere deutliche Angriffe auf unsere Mitbestimmungsrechte, indem die Konföderation in einer Art Rosinenpickerei die arbeitgeberfreundlichsten Regelungen des MVG.EKD und des MVG-K zur Anwendung bringen wollte.

Der Umgang der Konföderation mit der Arbeitnehmerseite wurde von uns als alles andere als wertschätzend empfunden. Nun hat aber die Konföderationssynode in ihrer letzten Sitzung vor ihrer Auflösung die Übernahme des MVG.EKD inklusive eines MVG.EKD-Anwendungsgesetzes von der Tagesordnung gestrichen. Daher bleibt für die Mitarbeitervertretungen der Konföderation die bisherige Rechtsgrundlage für ihre Arbeit das MVG-K. In welcher Form eine Novellierung des Mitarbeitervertretungsrechts weiterhin angestrebt wird, muss noch geklärt werden. Die Forderung aller Arbeitnehmerorganisationen und Gesamtausschüsse zur Einrichtung eines runden Tisches bei geplanten Änderungen zum Mitarbeitervertretungsrecht bleibt aber erhalten. Änderungen des MVG-K werden zukünftig durch gleichlautende Beschlüsse der Landessynoden der Konföderation möglich sein.

Siegfried Wulf